Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Lieferungen und Leistungen von „Nutringo“, Stand 07.07.2020:

  1. GELTUNGSBEREICH
  • Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Nutringo GmbH (nachfolgend: Nutringo) im Rahmen des Versandgeschäftes und des Internetvertriebes erfolgen ausschließlich an Industrie, Handel, Handwerk und freie Berufe sowie die öffentliche Verwaltung zur Verwendung in der selbständigen, beruflichen und gewerblichen Tätigkeit nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: Lieferbedingungen), welche Sie durch die Erteilung des Auftrages oder der Entgegennahme der Lieferung anerkennen.
  • Die vorliegenden Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Die Geltung abweichender, entgegenstehender und ergänzender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, es sei denn Nutringo stimmt Ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Diese Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn Nutringo in Kenntnis Ihrer entgegenstehenden oder von diesen Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung an Sie vorbehaltlos ausführt.
  • Nebenabrede, Vorbehalte und Änderungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen für Ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Nutringo.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS
  • Die Angebote, gleichgültig in welcher Form (Katalogen, Prospekten, Internetseiten, Preislisten etc.), von Nutringo sind freibleibend, es sei denn, wir geben eine für uns bindende Gültigkeitsdauer an. Mit Bestellung der Ware erklären Sie verbindlich, die bestellte Ware zu dem angegebenen Preis erwerben zu wollen.
  • Ein Vertrag, gleichgültig wo und durch wen angebahnt, kommt erst mit schriftlicher Annahme Ihrer Bestellung, ergänzt durch diese AGB, es sei denn, es erfolgt keine schriftliche Bestätigung, dann mit Ausführung des Auftrages oder der Bestellung, wobei es in diesem Falle auch der Lieferschein bzw. die Warenverrechnung als schriftliche Auftragsbestätigung gelten, durch Nutringo zustande.
  • Sie können Ihre Bestellung per Telefon, über das Internet, per Telefax oder per Brief abgeben. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Verkäufers archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Verkäufers angelegt hat.
  • Die in dem Versandkatalog, den Prospekten, den Preishandbüchern, den sonstigen Unterlagen und auf der Website von Nutringo gemachten Angaben – wie z.B. Beschreibungen, Maße, Gewichte und Abbildungen – dienen nur der Bestimmung der Waren, sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich ausschließlich nach unseren ausdrücklich so gekennzeichneten Angaben und technischen Qualifikationen.
  • Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Gewichtsverlust durch natürlichen Schwund, Lagerung oder dergleichen sind nicht auszuschließen und gehen nicht zu Lasten von Nutringo. Garantien, über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Waren müssen in der Bestätigung des Auftrages ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
  • Wir behalten uns ausdrücklich vor, Änderungen im Design bzw. technische Weiterentwicklungen unserer Produkte, die ausschließlich deren Verbesserung dienen, den Vertragszweck nicht gefährden und zumutbar sind, auch ohne Vorankündigung durchzuführen. Wir behalten uns vor, die Abgabe der Artikel auf handelsübliche Mengen zu beschränken.
  • Zwischen dem Katalog- und dem Onlinegeschäft kann es zu Sortiments- und Preisabweichungen kommen. Wer auf Grund des Kataloges Waren bestellt, kann sich nicht auf andere Angaben im Internet berufen und umgekehrt. Preisänderungen werden vorbehalten.
  • Sie sind verpflichtet, Nutringo unverzüglich jegliche Änderung des Namens bzw. der Firma, der Rechtsform, des Wohn- und Geschäftssitzes bzw. der Rechnungsanschrift sowie der Bankverbindung oder der Zahlungsmodalität schriftlich per Email: info@nutringo.de mitzuteilen.
  1. LIEFERFRISTEN UND -TERMINE, GEFAHRENÜBERGANG
  • Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Eine Auslieferung erfolgt erst nach Überprüfung und Freigabe Ihrer Geschäftspartnerdaten. Wir behalten uns das Recht vor, von dem gem. Pkt. 2 geschlossenem Vertrag zurückzutreten, wenn eine Freigabe Ihrer Geschäftspartnerdaten nicht erfolgt. In diesem Fall informieren wir Sie per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief. Erst mit Ablauf einer von Ihnen gesetzten Nachfrist geraten wir in Verzug. Lieferfristen beginnen erst mit dem Eingang einer evtl. vereinbarten Abzahlung bzw. wenn alle Einzelheiten des Auftrages geklärt sind, zu laufen und sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Vertragspartner mit seinen Vertragspflichten in Verzug ist, sowohl im Rahmen der laufenden Geschäftsverbindung als auch aus anderen Verträgen.
  • Eine Lieferfrist verlängert sich, auch wenn wir uns in Verzug befinden, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die Nutringo nicht zu vertreten hat, wie z. B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Arbeitsstörungen aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Verhältnisse, Mangel, Energieversorgungsschwierigkeiten, Transportverzögerungen, Verkehrsstörungen, technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung unmöglich oder unzumutbar machen, unerheblich ist dabei, ob diese Umstände bei Nutringo, den Unterlieferanten, Subunternehmen oder in fremden Betrieben von denen die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe von Nutringo abhängig ist, eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt Nutringo dem Geschäftspartner unverzüglich mit. Der Geschäftspartner kann von Nutringo frühestens zwei (2) Wochen nach Eintritt solcher Umstände die Erklärung verlangen, ob Nutringo zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefert. Schadenersatzansprüche gegen Nutringo sind in diesen Fällen ausgeschlossen, auch falls Nutringo ohne entsprechende Aufforderung des Geschäftspartners zurücktritt, wozu Nutringo in diesen Fällen berechtigt ist.
  • Die Lieferung erfolgt durch ein Transportunternehmen an die von Ihnen bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Wenn das Transportunternehmen Sie beim ersten Zustellversuch nicht antrifft, hinterlässt es eine Nachricht mit einer Terminankündigung für eine erneute Zustellung. Wurde beim zweiten Zustellversuch niemand angetroffen, sind Sie verpflichtet innerhalb einer Frist von 5 Tagen eine telefonische Terminabstimmung mit dem Transportunternehmen herbeizuführen.
  • Wir behalten uns das Recht vor, aus begründetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen.
  • Mit der Übergabe der Ware an Sie geht die Gefahr auf Sie über. Verzögert sich die Lieferung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr beim ersten Lieferversuch auf Sie über.
  • Bei Lieferungen auf Palette übernehmen wir keine Verantwortung für die Entsorgung dieser. Einwegpaletten müssen gem. Verpackungsverordnung lizenziert sein.
  • Nutringo behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu erbringen. Ist die Erbringung einer gleichwertigen Ware nicht möglich, so ist Nutringo berechtigt den Vertrag zu lösen und muss die versprochene/zugesagte Leistung nicht erbringen. Nutringo verpflichtet sich hiermit dem Geschäftspartner in diesem Falle unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren.
  • Unser Geschäftspartner kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er Nutringo im Falle des Lieferverzuges eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die mindestens zwei (2) Wochen betragen muss und Nutringo innerhalb dieser Frist nicht leistet.
  • Ein Schadenersatzanspruch gegen Nutringo wegen Lieferverzug ist ausgeschlossen, es sei denn, Nutringo selbst hat mindestens grob fahrlässig gehandelt oder es liegt ein Personenschaden vor, dies auch im Falle des berechtigten Rücktrittes durch den Geschäftspartner.
  • Soweit Nutringo mit der Auslieferung bzw. dem Versand beauftragt wird, ist die Wahl des Versandweges und –mittels Nutringo überlassen.
  • Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Geschäftspartner über. Erfolgt der Transport mit unseren eigenen oder von uns angemieteten Fahrzeugen, gilt die Übergabe spätestens als erfolgt, sobald die Waren dem Empfänger am vereinbarten Übergabeort zur Verfügung stehen; im Falle der Nichtbefahrbarkeit des Ortes erfolgt der Gefahrübergang an dem Ort, bis zu dem ein einwandfreies An- und Abfahren möglich ist. In allen anderen Fällen, also insbesondere bei Versand durch Spediteure, Frachtführer, Bahn etc., geht die Gefahr ab Übergabe an den Spediteur etc. auf den Geschäftspartner über, auch bei Teil- oder Franko Lieferungen. Die unbeanstandete Übernahme der Sendung durch den Spediteur etc. gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung und der ordnungsgemäßen Verladung, es sei denn, dass der Geschäftspartner nachweist, dass die Verpackung bei der Übergabe der Sendung Mängel aufwies, bzw. dass die Verladung nicht ordnungsgemäß erfolgte.
  • Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Geschäftspartners, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Verlangt der Geschäftspartner gleichwohl Hilfestellung beim Abladen, Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, wobei wir nicht verpflichtet sind, diese Hilfestellung zu erbringen. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrenübertragung und ändert nichts am Gefahrenübergang. Diese Regelung gilt auch bei einer Vereinbarung “Lieferung frei Haus/Unternehmen”.
  • Die Verpackung, deren Art uns überlassen bleibt, sowie sonstige Transporthilfsmittel (Mehrweggestellte, Gitterboxen etc.) verbleibt in unserem Eigentum. Für Einwegverpackungen gilt diese Regelung nicht. Diese gehen in das Eigentum des Geschäftspartners über und werden auch nicht zurückgenommen.
  • Befindet sich der Geschäftspartner in Annahmeverzug, erfolgt der Übergang der Gefahr spätestens zum Zeitpunkt des Beginnes des Verzuges, gleichgültig wo sich die Ware zu diesem Zeitpunkt befindet.
  1. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  • Alle Preise sind als Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) in Euro ausgewiesen. Die Preise verstehen sich als der reine Warenwert und Tagespreis ohne Auftraggeber seitige Nebenleistungen. Sie gelten ab Werk oder Lager zuzügliche Kosten des Versandes, der Zwischenlagerung, etc. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe wird zusätzlich berechnet.
  • Zusammen mit der Ware (in einzelnen Fällen separat) erhalten Sie eine Rechnung über die gelieferte Ware und gegebenenfalls die Versandkosten und die Nachnahmegebühr. Wir behalten uns das Recht vor, eine andere als von Ihnen angebotene Zahlungsweise anzufragen. In Einzelfällen behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, die von Ihnen erbetene Lieferung nur gegen Voraus- oder per Nachnahmezahlung durchzuführen. Über eine solche Entscheidung werden Sie rechtzeitig informiert. Alle Forderungen sind bei Übergabe der Ware fällig.
  • Zahlungen haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen und sind erst bewirkt, wenn Nutringo endgültig über den Betrag verfügen kann und die Zahlung in der vereinbarten Währung erfolgt. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung in EURO zu erfolgen. Zahlungen müssen spesenfrei für den Begünstigten erfolgen, evtl. angefallene Spesen sind nach Aufforderung zu ersetzen.
  • Wir sind berechtigt, für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs ein Entgelt von zehn (10,00) Euro netto zu erheben. Für jede zurückgereichte Lastschrift kann Nutringo ferner ein Dienstleistungsentgelt für die Rücklastschrift in Höhe von fünf (5,00) Euro netto erheben, es sei denn, Sie haben die Rückbuchung der Lastschrift nicht zu vertreten.
  • Sie haben während des Verzuges, die Entgeltforderung in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Wir behalten uns das Recht vor, gegebenenfalls einen weiteren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  • Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die Liefergegenstände in unserem Eigentum. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich unter Angabe aller Einzelheiten von Pfändungen oder anderen Rechtsbeeinträchtigungen zu benachrichtigen, die es uns ermöglichen, mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese vorzugehen. Erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder anderen Verträgen mit uns nicht oder werden uns Umstände bekannt, die Ihre Kreditwürdigkeit mindern, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Dann erlischt Ihr Recht zum Besitz der Vorbehaltsware und wir können diese heraus verlangen.
  • Wir sind berechtigt, Ihr Betriebsgelände zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet Ihrer Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen durch freihändigen Verkauf oder im Wege der Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Den Verwertungserlös rechnen wir Ihnen nach Abzug entstandener Kosten auf Ihre Verbindlichkeiten an; einen etwaigen Überschuss bezahlen wir Ihnen aus.
  • Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Nutringo anerkannt sind. Sie sind zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf demselben Einzelvertragsverhältnis beruht. Abschlagszahlungen können in angemessenem Umfang für erbrachte oder vorrätig gehaltene Lieferungen verlangt werden. Teillieferungen, die in zumutbarem Umfang zulässig sind, werden sofort berechnet und sind jede für sich zur Bezahlung fällig.
  • Zahlungen werden immer auf die älteste Forderung gebucht, abweichende Bestimmungen des Schuldners sind unzulässig bzw. unwirksam. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des Skontos begünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen fälligen Rechnungen beglichen werden.
  • Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt lediglich erfüllungshalber. Die Regulierung durch Wechsel bedarf einer gesonderten, vorherigen, schriftlichen Vereinbarung. Spesen gehen zu Lasten des Geschäftspartners. Die Annahme von Wechseln bedeutet keine Stundung. Wechsel können jederzeit vor Verfall ohne Begründung zurückzugeben und Barzahlung verlangt werden.
  • Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Ferner ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, wenn der Geschäftspartner den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Übergang der Gefahr kannte, ohne sich seine Rechte insoweit unverzüglich schriftlich vorzubehalten, oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, Nutringo hat insoweit arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Die Abtretung von Forderungen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist widrigenfalls für uns nicht bindend.
  • Ist eine bestimmte Vergütung nicht vereinbart, so gilt die am Tage der Leistungserfüllung von Nutringo allgemein geforderte Vergütung als vereinbart. Zeigen sich nach Vertragsabschluss Anzeichen dafür, dass die Zahlungs- oder sonstige Leistungsfähigkeit des Geschäftspartners gefährdet ist, z.B. Zahlungsverzug (auch hinsichtlich früherer Verträge, Scheckrückgabe, Wechselprotest, Insolvenzanträge, Pfändungen etc.) sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist nach Wahl des Geschäftspartners eine Vorauszahlung oder eine sonstige Sicherheit zu fordern. Nach fruchtlosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen. Wurde die Leistung bereits ganz oder teilweise erbracht, sind unsere sämtlichen Forderungen daraus sofort fällig, auch bei Stundung, etc.
  • Falls wir aus Gründen, die der Geschäftspartner zu vertreten hat, vom Vertrag zurücktreten, insbesondere auch unter diesen Voraussetzungen der sind wir berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 20% des vereinbarten Preises zu verlangen, es sei denn, der Geschäftspartner weist uns einen niedrigeren Schaden nach. Unser Recht, bei Nachweis eines höheren Schadens diesen ersetzt zu verlangen, bleibt davon unberührt.
  1. MÄNGELANSPRÜCHE, UNTERSUCHUNGSPFLICHT
  • Mängelansprüche Ihrerseits setzen voraus, dass Sie die Ware nach der Annahme umgehend überprüfen und uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach fünf (5) Werktagen nach Übergabe der Ware, mitteilen. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitgeteilt werden. In jedem Falle aber vor Verkauf oder Verarbeitung der Ware. Weitere Verpflichtungen des Geschäftspartners aus §§ 377ff HGB bleiben unberührt. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen erlöschen die Rechte des Geschäftspartners.
  • Soweit die Ware mit einem Mangel behaftet ist, sind wir nach eigener Wahl zur für Sie kostenlosen Beseitigung des Mangels oder ersatzweisen Lieferung mangelfreier Ware berechtigt.
  • Wird die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten oder aus sonstigen Gründen ernsthaft und endgültig verweigert, schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie Ihnen unzumutbar oder liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung anderer als der in Ziffer 5.2 bezeichneten Rechte rechtfertigen, so können Sie nach Ihrer Wahl entsprechend den gesetzlichen Regeln von dem die mangelhafte Ware betreffenden Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu. Wählen Sie nach gescheiterter Nacherfüllung Preisminderung, verbleibt die Ware bei Ihnen, insofern Ihnen dies zumutbar ist. Der Ersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn Nutringo die Vertragsverletzung vorsätzlich verursacht hat.
  • Nutringo übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch ungeeignete, unsachgemäße oder fehlerhafte Lagerung, Verwendung oder Behandlung durch Sie oder durch natürliche Abnutzung entstehen, sofern die Schäden nicht von Nutringo zu vertreten sind.
  • Auf Werbegaben und kostenlose Beigaben besteht kein Anspruch auf Garantie sowie Umtausch.
  • Bei Mängelrügen ist der Geschäftspartner trotzdem zur Annahme und sachgemäßen Lagerung der Ware verpflichtet. Er hat Nutringo vor einer Weiterverfügung, Weiterverarbeitung, Vernichtung etc. der Ware Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel zu prüfen, widrigenfalls die Rechte des Geschäftspartners erlöschen.
  • Handelsübliche Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönen sind kein Mangel. Weitergehende Ansprüche gegen Nutringo oder unsere Beauftragten, insbesondere auch auf Schadenersatz inkl. Aufwendungsersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, Nutringo oder unsere Beauftragten hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es tritt ein Personenschaden ein oder wir haften aus sonstigen Gründen zwingend, z.B. nach dem Produkthaftpflichtgesetz.
  • Durch die Zahlung des Rechnungsbetrages wird der ordnungsgemäße Empfang der Ware hinsichtlich des Zustandes und Menge bestätigt. Eine Haftung durch Nutringo dafür, dass die gekaufte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht.
  • Importware aus anderen EU-Staaten wird von Nutringo nur in handelsüblichen Stichproben untersucht. Lebensmittelrechtlich einwandfreie Beschaffenheit und Kennzeichnung werden im EU-Raum vorausgesetzt und nur bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente gesondert geprüft. Nutringo übernimmt insoweit daher keine Haftung. Anfragen bei lebensmittelrechtlichen Beanstandungen sind direkt an den von Nutringo benannten Lieferanten zu richten.
  • Ein Rückgriffs Recht gegen Nutringo aus Gewährleistung wegen Inanspruchnahme durch einen Verbraucher, auch in der Vertriebskette, ist ausgeschlossen.
  1. HAFTUNG
  • Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit uns eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Haftung findet keine Anwendung in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei schuldhaft verursachten Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und soweit wir Garantie übernommen haben.
  • Sie haben alle angemessenen Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu ergreifen.
  • Wir übernehmen keine Haftung bei Arbeitsausfall und/oder Mehrkostenaufwand auf Geschäftspartnerseite aufgrund eines Garantiefalles oder bei Nichteinhaltung der Lieferzeit, die auf die Verantwortung Dritter zurückzuführen ist.